Hinweise für Gutachter

Generell gelten für das JOMAR und damit auch für die Gutachtertätigkeit die Prinzipien der guten wissenschaftlichen Praxis. Um die Transparenz des gesamten Prozesses zu gewährleisten, möchten wir Sie über den Ablauf des Einreichens und Begutachtens informieren.

Nachdem ein/e Autor*in ein Manuskript in einer der Rubriken des Journals und entsprechend der Regularien elektronsich eingereicht hat, werden zunächst vom Herausgeberkollegium Gutachter*innen ausgewählt und angefragt (jeweils zwei pro Manuskript). Danach sind folgende Schritte zu berücksichtigen:

Schritt 1: Zunächst wird eine formale Gutachten-Anfrage per Mail versendet, die den Link zur Datei des zu begutachtenden Manuskripts enthält. Nach dem Erhalt der Einladung checken Sie als Gutachter*in bitte folgende Fragen, bevor Sie die Einladung annehmen:

  • Habe ich für die beschriebene Thematik eine ausreichende Expertise?
  • Besteht evtl. für mich ein Interessenkonflikt?
  • Ist es mir möglich, im Zeitraum (4 Wochen) das Gutachten zu erstellen?
Falls Sie das Gutachten aus einem der benannten Gründe nicht erstellen können, versuchen Sie bitte, eine/n andere/n Kolleg*in vorzuschlagen und teilen Sie Ihre Entscheidung dem/der für das Manuskript verantwortlichen Mitherausgeber*in mit.

Schritt 2:  Nach Annahme der Gutachtereinladung sollten Sie prüfen,

  • ob die Thematik für die Leser*innen des JOMAR von Interesse ist,
  • ob der Artikel im APA-Standard (Zitation) vorliegt,
  • ob die geforderte Länge des Artikels eingehalten wurde und
  • ob allgemein das Manuskript den Autorenrichtlinien entspricht.
Wenn Sie Bedenken haben, informieren Sie bitte umgehend den/die für das Manuskript verantwortlichen Mitherausgeber*in.

Schritt 3: Das Gutachten wird von Ihnen auf der Basis der Begutachtungsvorlage erstellt und über das Redaktionssystem dieser Webseite übermittelt. Sie sollten Namen und Verweise auf Ihre Person aus dem Gutachten bzw. der Rückmeldung entfernen, damit eine Anonymisierung während des Review-Prozesses gewahrt bleibt. Ihre Rückmeldung/Begutachtung können Sie als Textdokument hochladen oder  in das zur Verfügung stehende Online-Formular eintragen.

Schritt 4:  Der/Die verantwortliche Mitherausgeber*in fasst die beiden Gutachten zusammen und fällt in Absprache mit dem/der geschäftsführenden Herausgeber*in eine Entscheidung über die Annahme. Diese sowie die Hinweise für die Autor*innen im Gutachten sind den Autor*innen zu schicken.