Die vorgesehene Novellierung von § 18 Abs. 1 AWG vor dem Hintergrund der Anforderungen der EU RiL 2024/1226
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Abstract
Mit dem Erlass der RL (EU) 2024/1226 legt die EU erstmals verbindliche Mindestvorgaben zur Harmonisierung des Sanktionsstrafrechts fest, deren Umsetzung im deutschen Recht u. a. eine Novellierung von § 18 Abs. 1 AWG erforderlich macht. Nachdem ein früherer Gesetzesentwurf zur Umsetzung der RL (EU) 2024/1226 mit dem vorzeitigen Ablauf der 20. Legislaturperiode verfallen ist, wird die Richtlinienumsetzung durch den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 22.08.2025 erneut angestoßen. Der Beitrag untersucht inwiefern der neue Referentenentwurf hinsichtlich der enthaltenen Neufassung von § 18 Abs. 1 AWG den Anforderungen der RL (EU) 2024/1226 Rechnung trägt.
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