Behördliche Maßnahmen bei Verstößen und Verdachtsfällen gemäß Art. 137, 138 KontrollVO sowie § 39 LFGB n.F.

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Sebastian Pullner

Abstract

Art. 137, 138 KontrollVO und § 39 LFGB n.F. sind die zentralen Rechtsgrundlagen der Lebensmittelüberwachung zur Durchsetzung der Vorschriften des Lebensmittelrechts. Das Verhältnis der Normen war bereits in der Vergangenheit äußert umstritten. Fragen hierzu stellen sich durch die Neufassung des § 39 LFGB im August 2021 nun erneut.
Der Beitrag geht zunächst der Frage nach, inwieweit Art. 137, 138 KontrollVO überhaupt – insbesondere wegen deren Rechtsnatur als Vorschriften des europäischen Rechts – Befugnisnormen darstellen können. Sodann wird das Verhältnis zum nationalen § 39 LFGB untersucht. Ausgangspunkt sind dabei allgemeine Überlegungen zum Zusammenspiel von europäischen und nationalen Befugnisnormen. Für das Zusammenwirken von Art. 137, 138 KontrollVO und § 39 LFGB wird schließlich eine Differenzierung nach Fallgruppen von Verstößen vorgenommen, die mithilfe von Beispielsfällen erläutert werden. Im Anschluss wird auf die praktischen Auswirkungen des Normkonflikts eingegangen. Abschließend erfolgt ein Überblick über die nach Ansicht des Verfasser jeweils einschlägige Befugnisnorm und eine kurze Bewertung zur Neufassung des § 39 LFGB.
 

Artikel-Details

Zitationsvorschlag
Behördliche Maßnahmen bei Verstößen und Verdachtsfällen gemäß Art. 137, 138 KontrollVO sowie § 39 LFGB n.F. (2023). Bayreuther Zeitschrift für Rechtswissenschaft, 1(5), 12. https://doi.org/10.15495/ojs_27478289_15367
Rubrik
Aufsätze

Zitationsvorschlag

Behördliche Maßnahmen bei Verstößen und Verdachtsfällen gemäß Art. 137, 138 KontrollVO sowie § 39 LFGB n.F. (2023). Bayreuther Zeitschrift für Rechtswissenschaft, 1(5), 12. https://doi.org/10.15495/ojs_27478289_15367

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