Antidiskriminierungsrechtliche Zulässigkeit eines Erwachsenenhotels

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Judith Witt

Abstract

Der Beitrag beschäftigt sich mit dem BGH-Urteil vom 27. Mai 2020 (VIII ZR 401/18), in dem das Konzept eines Erwachsenenhotels als gerechtfertigte Ungleichbehandlung aufgrund des Alters gem. §§ 19 I Nr. 1, 20 I 1 AGG dargestellt wird. Die Lösung des BGH wird einer kritischen Analyse hinsichtlich der Argumentationsstruktur und der Richtigkeit der Grundrechtsabwägung unterzogen. Dabei werden insbesondere Aspekte zugunsten der Kläger berücksichtigt, die der BGH in seiner Argumentation nicht beachtet hat und neben abweichender Ansichten aus der Literatur auch eigene Lösungsansätze präsentiert. Abschließend werden potentielle Auswirkungen des Urteils auf zukünftige Gleichbehandlungsprobleme im Zivilrechtsverkehr beleuchtet.

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